Hier müssen Bauherren genau hinsehen
Neue Studie: Mindestanforderungen für Baubeschreibungen sind oft unvollständig
Wer den Bau eines Eigenheims in Auftrag gibt, der geht davon aus, dass er am Ende genau das bekommt, was er mit dem beauftragten Bauunternehmen vereinbart hat. Um dies abzusichern, hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen an die Bau- und Leistungsbeschreibung gestellt, die ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags ist. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Bauforschung e.V. im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) können sich Bauherren darauf aber nicht blind verlassen.
Nur ein Drittel der Leistungsbeschreibungen für Neubauten sind überwiegend korrekt
Florian Becker, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins BSB, berichtet: „Nur in einem Drittel der untersuchten Baubeschreibungen sind die Leistungsbereiche überwiegend korrekt beschrieben und entsprechen den geltenden Anforderungen.“ Ein Drittel der bewerteten Bereiche entspreche nicht den geltenden Mindestanforderungen. Becker nennt Beispiele für mangelhaft ausgeführte formale Angaben zu den Gebäudedaten: nicht ausreichend definierte Beschreibungen der Wohnfläche oder Angaben zu den Gebäudeabmessungen sowie fehlende Grundrisse, Schnitte oder Ansichten des geplanten Baus. Häufig fehlen auch Angaben zum Lüftungskonzept, das bei luftdichten Niedrigenergiehäusern essenziell ist, um Folgemängel wie die Bildung von Schimmel zu verhindern. Unvollständig oder uneindeutig beschrieben sind in vielen Fällen weitere Leistungsbereiche wie die Baustelleneinrichtung oder die Entwässerungsgenehmigung. Hier können dem Bauherrn unvorhergesehene Zusatzkosten drohen.
Unabhängige Vertragsprüfung gibt mehr Sicherheit
„Trotz der Defizite hat sich das Gesamtergebnis im Vergleich zu unserer Untersuchung aus dem Jahr 2016 leicht verbessert“, erläutert BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Da es für den Baulaien schwierig ist, die Vollständigkeit von Bauvertrag und Leistungsbeschreibung abschließend zu beurteilen, rät Becker zu unabhängiger Beratung: „Wer vor dem Bau auf Nummer sicher gehen will, lässt den gesamten Bauvertrag inklusive der Baubeschreibung, der Leistungs- und Nachtragsangebote und der AGB des Hausanbieters vor der Unterschrift von einem unabhängigen Fachanwalt und Sachverständigen prüfen.“ Auf seiner Website www.bsb-ev.de veröffentlicht der Verbraucherschutzverein die Kontaktdaten von Vertrauensanwälten und unabhängigen Bauherrenberatern in ganz Deutschland sowie eine Vielzahl weitere Informationen rund ums Bauen und Modernisieren. (djd)
Fotos: djd/Bauherren-Schutzbund