Gemeinschaftliches Wohnen in Stöckheim: Jetzt bewerben

Gemeinschaftliches Wohnen in Stöckheim: Jetzt bewerben

Baugruppen, die sich für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Baugebiet „Stöckheim-Süd“ interessieren, können sich ab dem heutigen Montag, 30. November, um das entsprechende Baugrundstück bewerben. Der Zeitraum für die Abgabe der Unterlagen im Rahmen eines öffentlichen Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens, das die Stadt Braunschweig für die Vergabe des rund 1.850 Quadratmeter großen Grundstücks durchführt, endet am Sonntag, 28. Februar 2021. Um teilnehmen zu können, müssen die Bewerbungen der Baugruppen bestimmte Zulassungskriterien erfüllen. Im Anschluss wird unter den fristgerecht eingegangenen, zulassungsfähigen Bewerbungen im Losverfahren entschieden, welche Baugruppe den Zuschlag erhält. Die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd“ ST 83 sowie alle weiteren Informationen zur Bewerbung im Internet: www.braunschweig.de/gemeinschaftliches-wohnen. Fragen an entwicklungs.standortplanung@braunschweig.de.

Nach dem Losverfahren muss die ausgeloste Baugruppe innerhalb von sechs Monaten bis zum 31. August 2021 ein tragfähiges Planungs-, Realisierungs- und Finanzierungskonzept vorlegen, um eine verbindliche Reservierung für das Grundstück für ein Jahr zur Realisierung ihres gemeinschaftlichen Wohnprojekts zu erhalten. Die Baugruppe erhält somit sechs Monate Zeit, ihr Konzept entsprechend der Anforderungskriterien zu vervollständigen. Ziel ist es, mit Ablauf der Reservierung den Kaufvertrag für das Grundstück zu unterschreiben, in dem sich die Bauherrengruppe verbindlich zum vorgelegten Konzept verpflichtet. Bei der Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen erhält die ausgeloste Baugruppe Unterstützung durch einen Ansprechpartner aus einem mit gemeinschaftlichen Wohnprojekten erfahrenen Beratungsunternehmen. Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de

Foto: oh/PIRO4D

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