Der Staat belohnt Energiesparer

Der Staat belohnt Energiesparer

Für Hausbesitzer winken beim energetischen Sanieren der Fassade Steuervorteile

Ein Großteil des Energieverbrauchs in Deutschland geht auf das Konto privater Eigenheime. Viele Altbauten sind noch nicht oder nicht ausreichend gedämmt und vergeuden somit unnötig Energie. Der Gebäudebereich wird daher in den kommenden Jahren einen wesentlichen Teil dazu beitragen müssen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Um der dringend benötigten Sanierungswelle einen Anschub zu geben, hat die Bundesregierung in ihrem Klimapaket beschlossen, energetische Einzelmaßnahmen an selbst genutztem Wohnraum steuerlich zu fördern. Bei allen Maßnahmen, die mit Jahresstart begannen, können Immobilienbesitzer von finanziellen Vorteilen profitieren.

20 Prozent der Investitionen gibt es zurück

Verteilt über drei Jahre werden 20 Prozent der Investitionen über die Einkommensteuer zurückerstattet, die mögliche Förderung beträgt maximal 40.000 Euro. Absetzbar ist die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken. Eine wichtige Voraussetzung: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Wärmedämmung bescheinigt. Eine umweltbewusste Gebäudedämmung ist beispielsweise mit dem bewährten Dämmstoff EPS möglich. Das Material ist besonders langlebig und effizient in der Dämmwirkung. Bei EPS bleibt die Dämmwirkung während der gesamten Nutzungsphase über konstant. Auf diese Weise werden über mehrere Jahrzehnte Wärmeverluste über die Gebäudefassade verringert. Ein geringerer Energiebedarf für das Heizen bedeutet nicht nur geringere Heizkosten, sondern spart auch Kohlendioxidemissionen (CO2) ein. Die Dämmung der Fassade ist somit ein sinnvoller erster Schritt zu einer umfassenden Sanierung. Anschließend können Fenster, Türen und Heiztechnik erneuert werden.

Steuerförderung für nachhaltiges Energiesparen

Unter www.mit-sicherheit-eps.de gibt es mehr Informationen zu den verschiedenen Fördermodellen. So ist die Steuerförderung eine attraktive und einfache Alternative zu den bestehenden Förderprogrammen von KfW und BAFA. Aber auch diese sind im Jahr 2020 attraktiver geworden: Hauseigentümer, die energetisch sanieren – ob Komplettsanierung oder Einzelmaßnahme -, profitieren bei der KfW von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen. Um die Programme zu nutzen, ist zwingend in der Planung ein Energieberater einzuschalten. Bei der Steuerförderung ist das Verfahren einfach; die Bestätigung des Fachunternehmens reicht aus. Wichtig zu wissen: Die steuerliche Förderung ist nur für Einzelmaßnahmen anwendbar und nicht mit anderen Ermäßigungen oder Zuschüssen kombinierbar. Das Programm ist auf zehn Jahre befristet. (djd).

 

Foto: djd/FSDE/Erica Smit – stock.adobe.com

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